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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Dezember 2025

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Projektvereinbarungen und Suchmandate zwischen der Personalberatung (nachfolgend „Dienstleister") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").

Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen im Bereich Personalberatung, Recruiting, Active Sourcing und Headhunting.

Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer gemäß § 14 BGB. Verbraucher nach § 13 BGB werden nicht beraten.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, sofern der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der Dienstleister übernimmt die Suche, Identifikation, Ansprache, Bewertung und Empfehlung geeigneter Kandidaten für vakante Positionen.

Es handelt sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB; ein konkreter Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Suchauftrag (Mandat). Leistungen können u. a. umfassen:

  • Anforderungsaufnahme
  • Active Sourcing & Direktansprache
  • Screening & Interviews
  • Erstellung von Shortlists
  • Markt- und Gehaltsanalysen
  • Koordination von Gesprächen
  • Begleitung des Auswahlprozesses

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen (Success Fee – 15 % / 20 %)

Der Dienstleister arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis („Success Fee"). Ein Vergütungsanspruch entsteht, sobald ein vom Dienstleister präsentierter Kandidat beim Kunden oder einem verbundenen Unternehmen einen Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrag unterzeichnet.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Jahresbruttogehalt des Kandidaten und beträgt:

  • 15 % des Jahresbruttogehalts für Positionen bis einschließlich 90.000 €
  • 20 % des Jahresbruttogehalts für Positionen über 90.000 €

Das Jahresbruttogehalt umfasst alle festen und variablen Vergütungsbestandteile:

  • Grundgehalt
  • feste Zulagen
  • Zielbonus (garantierter oder vereinbarter Zielwert)
  • geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagenpauschale)
  • garantierte Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld)

Variable Boni ohne garantierten Zielwert werden mit dem vereinbarten Zielbonus angesetzt.

Der Vergütungsanspruch entsteht mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, nicht erst mit Arbeitsantritt oder Ablauf der Probezeit.

Wird ein vom Dienstleister vorgestellter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung eingestellt oder anderweitig im Unternehmen eingesetzt (z. B. interne Versetzung, Besetzung anderer Positionen), entsteht der volle Vergütungsanspruch.

Die Success Fee ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Weitergabe an Dritte / Umgehungsschutz:

  • Gibt der Kunde Kandidatenprofile an Dritte weiter (z. B. Tochterunternehmen, Schwesterfirmen, Partnerunternehmen) und kommt es dort innerhalb von 12 Monaten zu einer Einstellung, entsteht ebenfalls der volle Vergütungsanspruch.
  • Als vom Dienstleister vermittelte Einstellungen gelten auch: Eigenbewerbungen des Kandidaten nach Vorstellung, spätere Einstellungen nach anderen Auswahlprozessen, interne Versetzungen, freelance-, dienst- oder werkvertragliche Engagements.

4. Candidate Protection (12 Monate)

Sämtliche durch den Dienstleister präsentierten Kandidaten unterliegen einem 12-monatigen Kandidatenschutz.

Jede Einstellung innerhalb dieses Zeitraums – direkt oder indirekt – löst die Vergütungspflicht aus.

5. Pflichten des Dienstleisters

Der Dienstleister führt Recherchen, Ansprache und Bewertungen mit branchenüblicher Sorgfalt durch.

Er gewährleistet eine diskrete und DSGVO-konforme Verarbeitung sämtlicher Daten.

Er informiert den Kunden regelmäßig über den Projektfortschritt.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen über Position und Anforderungen bereit.

Rückmeldungen zu Kandidaten erfolgen zeitnah, üblicherweise innerhalb von 5 Werktagen.

Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über Vertragsangebote oder Einstellungen.

Eine Weitergabe von Kandidatenprofilen ist untersagt (siehe § 3 Abs. 7).

7. Exklusivität (optional, falls vereinbart)

Bei exklusiven Suchmandaten beauftragt der Kunde keine weiteren Anbieter für die betreffende Position.

Bei Verstößen entsteht der volle Vergütungsanspruch.

8. Garantie / Nachbesetzung (optional)

Soweit vertraglich vereinbart, kann eine Nachbesetzungsgarantie gewährt werden.

Eine Rückerstattung von Honoraren ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG.

Der Kunde verpflichtet sich, Bewerberdaten ausschließlich zur Besetzung der konkreten Position zu verwenden.

Eine Weitergabe an Unbefugte ist untersagt.

Nach Abschluss des Projekts sind Bewerberdaten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

10. Haftung

Der Dienstleister haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Eine Haftung für die spätere Leistung, Eignung oder das Verhalten der vermittelten Kandidaten ist ausgeschlossen.

Die finale Auswahlentscheidung obliegt ausschließlich dem Kunden.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit schriftlicher Beauftragung.

Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, da es sich um ein erfolgsbasiertes Suchmandat handelt.

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Urheber- und Nutzungsrechte

Recherchen, Analysen, Reports und Dokumente bleiben Eigentum des Dienstleisters.

Eine Weitergabe oder Nutzung außerhalb des Projekts bedarf der Zustimmung.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters.

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